Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in Sachsen Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen zur digitalen Transformation.
Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:
Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung,
Anschaffung notwendiger Hardware und Software,
die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt
für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 250.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB) oder über Ihre Hausbank.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss das Digitalisierungsniveau im Unternehmen verbessern.
Mit dem geplanten Vorhaben müssen Siekomplexe Geschäftsprozesse digitalisieren,
neue Geschäftsmodelle einführen oder
bestehende Geschäftsmodelle verbessern.
Nicht gefördert werden
die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben,
Personalkosten,
Betriebsstätten außerhalb Sachsens,
Mitnutzung durch verbundene oder Partnerunternehmen,
IKT-Grundausstattung,
Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons,
Maßnahmen zum Onlinemarketing,
Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 7. Juli 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 30 vom 27. Juli 2023, S. 1036; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 192.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-dfm-digitalisierungsdarlehen.html