Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel in der Gründungs- und Wachstumsphase finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zins- oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen.
Sie erhalten die Förderung für
den Aufbau oder die Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz,
die Übernahme im Rahmen einer Unternehmensnachfolge,
den Erwerb einer tätigen Beteiligung,
Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen,
den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte,
Betriebsmittel.
Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 5 Millionen betragen.
Der Tilgungszuschuss beträgt bei
Investitionsdarlehen 5 Prozent der Darlehenssumme (Basissatz). Der Basissatz wird für bestimmte Vorhaben durch Boni auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöht;
Betriebsmittelfinanzierungen 2 Prozent der Darlehenssumme.
Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme.
Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird.
Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Maßnahme oder Investition in Sachsen durchführen.
Als Existenzgründerin und Existenzgründer müssen SieIhre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen. Die Selbstständigkeit muss Ihren Haupterwerb darstellen;
über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. Juli 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 33 vom 19. August 2021, S. 1077; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 194.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/gruendung-wachstum.html