Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder in Ihr bestehendes Unternehmen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Einzelunternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler zum Teil mit Mitteln des Just Transition Fund (JTF) bei der Finanzierung von Investitionen und zusätzlichem Betriebsmittelbedarf.
Sie bekommen die Förderung in folgenden Bereichen:
Mikrodarlehen: Finanzierung der Gründung einer nachhaltigen selbstständigen oder freiberuflichen Existenz sowie zur Festigung junger Unternehmen oder einer freiberuflichen Existenz
Nachrangdarlehen Invest: Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen
Markteinführungsdarlehen: Vorhaben zur Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue oder Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen
Digitalisierungsdarlehen: Vorhaben zur digitalen Transformation
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von dem jeweiligen Förderbereich.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch direkt bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB) beziehungsweise über Ihre Hausbank.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für materielle oder immaterielle Güter beziehungsweise von 3 Jahren für Investitionen in IT, Kommunikationstechnik und im Innovationsbereich einhalten.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 7. Juli 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 30 vom 27. Juli 2023, S. 1036; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 192.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderung-mittelstand-darlehen.html