Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 1 Jahr alt ist, maximal 5 Mitarbeitende hat und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt innovative Gründerteams und Einzelgründerinnen und -gründer in der Vorgründungs- oder sehr frühen Gründungsphase durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten.
Gefördert werden zumeist digitale Geschäftsmodelle aller Branchen, etwa Plattformen oder SaaS--Software as a Service-Lösungen, die durch Geschäftsmodellinnovationen oder technologische Innovationen mit mittlerem Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard überzeugen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt pauschal je Person 2.500 EUR pro Monat bei Vollzeit für maximal 18 Monate. Der Höchstbetrag pro Gründung beträgt jedoch höchstens 75.000 EUR bei Gründungsteams beziehungsweise 45.000 EUR bei Einzelgründungen.
Je Gründerteam werden maximal 3 Personen gefördert.
Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoFounder Programms (siehe weiterführender Link).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitenden (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 500.000 EUR, die laut Handelsregistereintrag weniger als 1 Jahr bestehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg, natürliche Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
Die wesentlichen Unternehmensaktivitäten (zum Beispiel Büro) finden in Hamburg statt.
Das Vorhaben beruht auf einer Geschäftsmodell- oder technologischen Innovation mit mindestens mittlerem Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard.
Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
Es bestehen gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten.
Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.
Richtlinie der Behörde für Wirtschaft und Innovation vom 1. Juli 2018, Stand 01.01.2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/innofounder-wissensbasierte-gruendungsvorhaben.html