Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung anspruchsvolle, innovative Gründungsprojekte unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Begleitung von Gründungsteams.
Sie erhalten die Förderung für
die Entwicklung von einer Geschäftsidee zu einem Businessplan,
die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen und
die gezielte Vorbereitung einer Gründung.
Wenn Sie gefördert werden, erhält Ihr Gründungsteam eine begleitende Beratung durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.
Sie können einen Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bekommen.
Gefördert werden Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal 3 Personen in Höhe von
1.000 EUR monatlich für Studierende, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben,
2.000 EUR monatlich für Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung,
2.500 EUR monatlich für Absolventinnen und Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss und
3.000 EUR monatlich für promovierte Gründerinnen und Gründer.
Für unterhaltspflichtige Kinder der Gründerinnen und Gründer werden monatlich 150,00 EUR pro Kind als Kinderzuschlag gewährt.
Sachausgaben können in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Einzelgründungen beziehungsweise 30.000 EUR für Teamgründungen anerkannt werden. Für gründungsbezogenes Coaching und eine Gründungsberatung können bis zu 5.000 EUR gewährt werden.
Zusätzlich können Sie bis zu 10.000 EUR pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk erhalten.
Für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin können Sie zusätzlich jeweils 2.500 EUR erhalten.
Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr.
Anträge richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form an den vom BMWE beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die mit den Gründungsteams Stipendiatenverträge abschließen und die in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein müssen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die projektbegleitende Gründungsbetreuung ist durch ein Gründungsnetzwerk gewährleistet, das weitere Voraussetzungen erfüllt.
Die antragstellende Einrichtung muss dem Gründungsteam eine Mentorin oder einen Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellen und die Fördermittel verwalten.
Die Mitglieder Ihres Gründungsteams müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihren Hochschulabschluss erworben haben oder waren in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis an einer Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung beschäftigt.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und ist von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen.
Die Unternehmensgründung darf nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dienen.
Von der Förderung ausgeschlossen ist die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung.
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 11.4.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 18.4.2023, B1.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/exist-gruendungsstipendium.html