Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben begleiten oder als kleines neu gegründetes Technologieunternehmen weitere finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dem Programm EXIST-Forschungstransfer junge, wachstumsstarke Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich.
Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen:
In der Förderphase I (Pre-Seed) werden Gründungsteams, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, bei ihrer Unternehmensgründung gefördert. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründungsteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.
In der Förderphase II (Seed) werden weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung gefördert.
Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.
In der Förderphase I beträgt
die Höhe der Förderung bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und
der Förderzeitraum bis zu 18 Monate, bei hochinnovativen und besonders zeitaufwendigen Gründungsprojekten im Einzelfall bis zu 36 Monate.
Zusätzlich können Sie bis zu 20.000 EUR pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk erhalten. Für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin erhalten Sie zusätzlich jeweils 2.500 EUR.
In der Förderphase II beträgt
die Höhe der Förderung für das gewerbliche Unternehmen bis zu 180.000 EUR und
der Förderzeitraum soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.
Das Gründungsunternehmen muss zur Finanzierung der Förderphase II eigene Mittel in Form von Eigenkapital der Gründerinnen und Gründer sowie gegebenenfalls Beteiligungskapital im Verhältnis von 1:3 zur Höhe des Gründungszuschusses nachweisen.
Anträge richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form an den vom BMWE beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).
Einen Antrag auf Förderphase II können Sie, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, 6 Monate vor Ablauf von Förderphase I beziehungsweise 3 Monate vor Auslaufen von Projekten im EXIST-Gründungsstipendium vorlegen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
in Förderphase I: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die die Gründungsteams beschäftigen,
in Förderphase II: Kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet worden sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Fo rderphase I
Die Mitglieder Ihres Gru ndungsteams mu ssen u ber einen akademischen Abschluss verfu gen (mindestens Diplom, Master oder vergleichbar), wobei eine Person des Gru ndungsteams eine niedrigere Qualifikationsstufe (zum Beispiel Bachelor oder anerkannte Berufsqualifikation) haben kann.
Ein Mitglied Ihres Gru ndungsteams u bernimmt die Projektleitung und zeichnet sich durch entsprechende Managementqualifikation aus. Ihr Gru ndungsteam verfügt über Technologieexpertise und unternehmerisches Potenzial.
Die grundlegenden Arbeiten Ihres Projekts mu ssen aus einem Forschungsprojekt beziehungsweise einer anderen wissenschaftlichen Arbeit hervorgehen, die unter Beteiligung eines oder mehrerer Mitglieder Ihres Gründungsteams durchgefu hrt wurde und nachhaltiges Potenzial einer wirtschaftlichen Verwertung erkennen la sst. Ausgangspunkt ist immer eine technische Basisinnovation. Die grundsa tzliche Machbarkeit („proof of principle“) und die Validierung eines wirtschaftlich aussichtsreichen Anwendungsfalls muss gezeigt worden sein.
Ihr Gru ndungsteam wird bei der Kommerzialisierung der Projektergebnisse vollumfa nglich unterstützt. Insbesondere ist die Bereitschaft und Absicht der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung erforderlich, der Unternehmensgru ndung einen Zugriff auf das notwendige geistige Eigentum zu marktu blichen Konditionen zu gewa hren, die einer nachhaltigen kommerziellen Entwicklung Ihres zu gru ndenden Unternehmens fo rderlich si
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 3..6.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 10.7.2024, B1.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/exist-forschungstransfer-bund.html