Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Thüringen fördert die langfristige Finanzierung von Vorhaben von Existenzgründerinnen und Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörigen der wirtschaftsnahen Freien Berufe.
Sie können ein Darlehen für diese Investitionen erhalten:
neu anzuschaffende materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter,
Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen
Kauf von Geschäftsanteilen sowie Unternehmensnachfolgen.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstigen Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 5.000 EUR und 2.000.000 EUR.
Die Hausbank kann eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Thüringen sowie Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe sowie natürliche Personen für den Erwerb von Geschäftsanteilen.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Der Erwerb von Grundstücken beziehungsweise Immobilien ist von der Förderung ausgeschlossen.
Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter werden nur im Rahmen von Unternehmensnachfolgen gefördert.
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 18. Juni 2019, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28 vom 15. Juli 2019, S. 1093, geändert durch die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 6. Dezember 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 2024, S. 8.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/thueringen-dynamik.html