Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Thüringen gewährt Ihnen ein Mikrodarlehen zur Finanzierung Ihrer betriebsbedingten Ausgaben im Rahmen eines Gründungsvorhaben, einer Unternehmensbeteiligung oder -nachfolge.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 5.000 EUR und 35.000 EUR je Vorhaben.
Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 7 Jahre betragen, davon bis zu 12 Monate tilgungsfrei.
Falls Ihnen bereits ein Mikrodarlehen gewährt wurde, können Sie ein weiteres nur dann erhalten, wenn die Tilgungsphase des vorangegangenen Darlehens begonnen hat und die Rückzahlung ein Jahr lang vertragsgemäß erfolgt ist beziehungsweise das Darlehen vollständig zurückgeführt wurde. Das Folgedarlehen kann in diesem Fall bis zu 45.000 EUR betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum ThEx Enterprise beraten lassen.
Wenn Sie mit anderen Gesellschaftern einen Förderantrag stellen wollen, müssen Sie gemeinsam das Darlehen beantragen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) und Angehörige der Freien Berufe in den ersten 8 Jahren nach Geschäftsaufnahme.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen einen Kapitalbedarf für ein Investitionsvorhaben, für betriebsbezogene Ausgaben im Rahmen von Auftragserledigungen, von Maßnahmen zur Verbesserung der Marktzugänge oder für Ausgaben zur Anschaffung von Betriebsmitteln, Waren oder Material haben.
Bei der Beteiligung an einem bestehenden Betrieb (insbesondere zur Unternehmensnachfolge) müssen Sie eine aktive Mitunternehmerschaft nachweisen, zum Beispiel als geschäftsführende Gesellschafterin und geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH. Ihr Anteil am Gesellschaftskapital soll mindestens 10 Prozent betragen.
Ihre angestrebte Selbstständigkeit müssen Sie persönlich unabhängig ausgestalten. Sie müssen diese auf einen Vollerwerb ausrichten.
Sie müssen eine positive Stellungnahme im Rahmen eines Beratungsangebotes für Mikrofinanzierungen des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum ThEx Enterprise vorlegen.
Bestimmte Wirtschaftszweige, insbesondere die Bereiche Fischerei und Aquakultur, Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Unternehmen des gewerblichen Straßenverkehrs, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 21. November 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 50 vom 12. Dezember 2022, S. 1506.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/gruenderrichtlinie-mikrokredite.html