Wenn Sie als Apothekerin und Apotheker eine öffentliche Apotheke im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Apotheke barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Aufnahme des Apothekenbetriebes im ländlichen Raum, in dem die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln nicht hinreichend sichergestellt ist.
Sie bekommen die Förderung für
Renovierungsarbeiten,
Umbau der Apothekenbetriebsräume,
Anschaffung von Ausstattung der Apothekenbetriebsräume sowie
Anschaffung von Büro- und Geschäftsausstattung einschließlich apothekenspezifischer Hard- und Software.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
bis zu EUR 40.000 für Investitionen,
bis zu EUR 5.000 für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
je Standort der öffentlichen Apotheke.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Apothekerinnen und Apotheker als natürliche Personen, die im Rahmen der pharmazeutischen Versorgung in einer öffentlichen Apotheke durch Neugründung oder Übernahme den Apothekenbetrieb aufnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die öffentliche Apotheke muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden,
Sie müssen den Apothekenbetrieb innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch die zuständige Behörde aufnehmen,
Sie müssen sich verpflichten, den Apothekenbetrieb für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die pharmazeutische Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben,
Sie dürfen nicht vor dem Eintritt der Bestandskraft der Bewilligung mit der Niederlassung beziehungsweise den Maßnahmen zur Vorbereitung des Apothekenbetriebs begonnen haben.
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 22. November 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51 vom 18. Dezember 2023, S. 1637.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/niederlassung-apotheker-laendlicher-raum.html