Wenn Sie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder Unternehmen Kurzberatungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei allen kurzberatungsrelevanten Fragestellungen.
Gefördert wird der Einsatz organisationseigener Beraterinnen und Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter.
Sie können die Beratung einzeln oder als Gruppe in Anspruch nehmen.
Die beratende Einrichtung erhält die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 250,00 pro abgerechnetem Tagewerk, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten und für 130 Tagewerke pro Jahr. Eine Ko-Förderung durch den Bund oder die EU wird angerechnet.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.
Die beratende Einrichtung stellt den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
Kammern,
Verbände und
sonstige Organisationen
der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als Projektträger handeln Sie im Interesse der endbegünstigten kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie natürlicher Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübernahme.
Sie müssen die Beratungen in einem überschaubaren zeitlichen Umfang abschließen das heißt in weniger als 5 Tagewerken.
Sie müssen sächsischen Unternehmen einen kostenlosen und diskriminierungsfreien, insbesondere auch nicht von einer Mitgliedschaft in Ihrer Organisation abhängig gemachten Zugang zu den angebotenen Beratungsleistungen gewähren.
Im Fall eines Erstantrags gilt: Sie müssen in geeigneter Form glaubhaft machen, dass bei den sächsischen KMU Bedarf für das zusätzliche Kurzberatungsangebot besteht und die Finanzierung ohne Zuschuss nicht gesichert ist.
Im Fall eines Wiederholungsantrags gilt: Als Grundlage für die Einschätzung des weiteren Bedarfs müssen Sie die Ergebnisse des Vorjahres vorlegen.
Wenn Sie schwerpunktmäßig natürliche Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübernahme beraten, können Sie einen Zuschuss für die betreffenden Beraterstellen nur bei gleichzeitiger Ko-Förderung durch den Bund oder die EU erhalten.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. März 2020, Sächsisches Amtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2020, S. 398; zuletzt geändert durch Richtlinie vom 5. Dezember 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 2023, S. 1592.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/mittelstandsfoerderung-B-I-2-kurzberatung.html