Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben mit dem Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern.
Sie erhalten die Mittelstandsförderung auf Grundlage der folgenden Einzelprogramme:
Kurzberatung,
Betriebsberatung/Coaching,
Umweltmanagement,
Markteinführung innovativer Produkte,
Projekte mit Modellcharakter.
Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Davon ausgenommen ist der Bereich Markteinführung innovativer Produkte; hier können Sie ein Darlehen erhalten.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die SAB. Dort reichen Sie bitte auch Ihre Anträge ein.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Der Kreis der Antragsberechtigten, die teilweise als Projektträger fungieren, ist in den jeweiligen Einzelrichtlinien definiert.
Begünstigt sind in den meisten Fällen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gemäß KMU-Definition) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Für Umweltmanagement-Maßnahmen sind auch kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Zwischen der Erbringerin und dem Erbringer der geförderten Leistung und Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller oder Endbegünstigter oder Endbegünstigtem darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen.
Die weiteren Voraussetzungen werden in den jeweiligen Einzelprogrammen dargestellt. Darüber hinaus müssen Sie bei Vorhaben, die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, die Bestimmungen der jeweiligen Rahmenrichtlinie einhalten.
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Beihilferechts der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. März 2020, Sächsisches Amtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2020, S. 398; zuletzt geändert durch Richtlinie vom 5. Dezember 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 2023, S. 1592.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/mittelstandsfoerderung-mittelstandsrichtlinie.html