Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratung bekommen.
Der Freistaat Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Das gilt auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
bei Gründungsberatungen EUR 400,00 je Tagwerk bis maximal 5 Tagwerke und
bei Beratungen zu Unternehmensnachfolgen bis zu EUR 500,00 je Tagwerk bis maximal 10 Tagwerke.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Beratung und spätestens 2 Monate nach Erstellung einer Beratungsempfehlung durch eine fachkundige Stelle über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB) ein.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie dürfen das Unternehmen bis zur Bewilligung der Fördermittel noch nicht gegründet oder übernommen haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanzeige oder die Meldung beim Finanzamt.
Sie verfügen über eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung, wie
Berufserfahrung aus einer vorherigen Selbstständigkeit oder einer Tätigkeit in leitender Funktion,
eine berufliche Aus- oder Fortbildung, Meisterausbildung oder ein Studium, in denen nicht länger als 2 Jahre vor Antragstellung nachweislich kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Fachinhalte vermittelt wurden,
nicht länger als 12 Monate vor Antragstellung erworbenes gründungsrelevantes Basiswissen.
Sie legen ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept und eine Beratungsempfehlung vor.
Die Beratungsleistungen
beziehen sich auf Ihr Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen,
werden von selbstständigen Beraterinnen und Beratern durchgeführt,
umfassen auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts,
beziehen sich auf wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragen des Gründungsvorhabens, geben Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Gründungsvorhabens oder der Übernahme eines Unternehmens, entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen und leiten zu ihrer Umsetzung an,
umfassen mindestens 2 Tagwerke (ein Tagwerk entspricht 8 Stunden).
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie
bereits im Nebenerwerb selbstständig tätig sind oder
sich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbstständig machen möchten.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. August 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 39 vom 29. September 2022, S. 1119.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/esf-plus-gruendungsberatung.html