Wenn Sie als kleines innovatives Start-up Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mittel durch private Investoren (Business Angels) bekommen und zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Just Transition Fund (JTF), wenn sich private Investoren (Business Angels) mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln am Ihrem kleinen innovativen Start-up beteiligen und Sie zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen.
Das Fördergebiet des JTF umfasst im Lausitzer Revier die Landkreise Bautzen und Görlitz, im Mitteldeutschen Revier die Landkreise Nordsachsen, Leipzig und die kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig.
Sie erhalten die Förderung als bedingt rückzahlbaren Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und entspricht höchstens der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des Business Angel bis zu einem Betrag von EUR 400.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung des mit dem Business Angel geschlossenen Beteiligungsvertrags an die Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind kleine, innovative Unternehmen (Start-ups) in der Rechtsform einer eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in den sächsischen Fördergebieten des JTF, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Start-up muss gegründet sein.
Ihr Start-up muss eine Investition durch einen Business Angel als Eigenkapital oder eigenkapitalähnlicher Einlage in Höhe von mindestens EUR 50.000 erhalten.
Der beziehungsweise die Business Angels müssen als natürliche Personen in Ihr Start-up oder über eine oder mehrere Beteiligungsgesellschaften zum Beispiel in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH, Unternehmergesellschaft (UG) oder eingetragene Genossenschaft (eG), mit jeweils höchstens 10 Gesellschaftern investieren.
Das Kapital muss Ihrem Start-up zusätzlich zur bestehenden Kapitalausstattung zur Verfügung stehen (keine Umschichtung von bestehenden Mitteln).
Das Geschäftsmodell Ihres Start-ups muss innovativ sein.
Ihr Start-up muss ökologische und soziale Kriterien erfüllen.
Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren beachten.
Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Investitionen von
Mehrheitsgesellschaftern und Geschäftsführern des Start-ups und deren nahen Angehörigen,
Venture-Capital-Gesellschaften, die der Erlaubnis- oder Registrierungspflicht des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen und keine Business-Angels-Gesellschaft darstellen,
Kreditinstituten,
Gebietskörperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 3. Mai 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 20 vom 19. Mai 2023, S. 535; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 190.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/business-angel-bonus-jtf.html