Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer individuelle Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen oder eine innovative Unternehmensgründung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei individuellen Qualifizierungsmaßnahmen und bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes bei innovativen oder technologie- und wissensbasierten Unternehmensgründungen oder der Übernahme eines Unternehmens.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für Coachingleistungen für wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen im Rahmen der Vorbereitung einer Gründung. Außerdem können Sie ein personenbezogenes Gründerstipendium bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
Die Höhe des Zuschusses für Coachingleistungen beträgt pauschal EUR 540,00 pro Tag (bei 8 Stunden Coaching pro Tag). Es sind bis zu 10 Tage zu je 8 Stunden Coaching förderfähig.
Die Höhe des Gründerstipendiums beträgt EUR 2.000 je Monat für maximal 18 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten vor und bis maximal 18 Monate nach der Gründung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftlich selbstständige, hauptberufliche Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt vornehmen oder die Unternehmensnachfolge in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt antreten wollen, sowie bei Beantragung eines Gründerstipendiums auch kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihre angestrebte Unternehmensgründung soll nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen und Ihre fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmensgründung oder -nachfolge müssen durch einen Businessplan nachgewiesen und durch eine fachkundige Stelle befürwortet werden.
Die Gründung Ihres Unternehmens muss spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen.
Coachingleistungen müssen durch Beraterinnen oder Berater durchgeführt werden, die ihre spezifische fachliche Eignung nachgewiesen haben. Thema müssen wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen sowie die Optimierung der Finanzierungssituation des Vorhabens sein.
Sie müssen den Coachingvertrag vor der Gründung oder der Übernahme des Unternehmens abgeschlossen haben und die Tagewerke normalerweise innerhalb eines halben Jahres in Anspruch nehmen.
Für die Gewährung eines Gründerstipendiums gilt:Sie müssen einen Businessplan vorlegen, der durch eine fachkundige Stelle unter Beurteilung des Innovationsgrads befürwortet wurde.
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind vor allem Hochschulabsolventinnen und -absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen, die eine innovative oder technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung vornehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen von Teamgründungen können höchstens 3 Einzelpersonen gefördert werden.
Nicht gefördert werden
Untern
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 1. Juli 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 28 vom 7. August 2023, S. 286; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 20. März 2024, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 16 vom 22. April 2024, S. 290.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ego-start.html