Wenn Ihr neu gegründetes Unternehmen noch in der Startphase ist und ein innovatives Geschäftsmodell verfolgt, das sich deutlich von Wettbewerbern absetzt und besondere Wachstumspotenziale erwarten lässt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland unterstützt Ihr neu gegründetes Start-up mit neuartigem, schnell skalierbarem Geschäftsmodell, wenn es über ein hervorgehobenes Markt- und Wachstumspotenzial verfügt und damit ein besonders positiver Effekt für den Wirtschaftsstandort Saarland zu erwarten ist. Der Innovationsgehalt Ihrer Gründung muss dabei nicht technologieorientiert sein, er kann vielmehr auch im digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Bereich liegen.
Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung Ihrer Personalkosten sowie der sonstigen Ausgaben, die mit der weiteren Konzeptionierung und Realisierung Ihrer Gründung verbunden sind. Hierzu gehört vor allem die erfolgreiche Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für längstens 12 Monate.
Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich pauschal EUR 1.500 je Gründerin und Gründer.
Wenn Sie das Unternehmen in einem Team gegründet haben, können bis zu 2 in der Geschäftsführung tätige Gründerinnen und Gründer die Förderung bekommen. Die Förderhöchstsumme beträgt dann je Unternehmen EUR 36.000.
Das Förderverfahren ist dreistufig.
In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Bewerbung im Rahmen der jeweils aktuellen Bewerbungsrunde beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein.
In der letzten Phase werden die aussichtsreichsten Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Pitch, also einer Präsentation ihrer Neugründung, in das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie eingeladen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz im Saarland, deren Gründungsdatum laut Gewerbe- oder Handelsregisteranmeldung nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie dürfen nicht zur selben Zeit andere Leistungen oder Stipendien in der Gründungsphase in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel das Exist-Gründerstipendium oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Saarland.
Sie müssen sich Ihrem Start-up im Hauptberuf widmen. Wenn Sie zeitgleich eine entgeltliche Nebentätigkeit ausüben wollen, darf diese Nebentätigkeit einen Umfang von 10 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Das Geschäftsmodell Ihres Unternehmens mussneuartig sein und sich signifikant vom Wettbewerb abheben,
über ein erkennbares Markt- und Wachstumspotenzial verfügen und
einen positiven Effekt für das Saarland erwarten lassen (absehbarer Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Digitalisierung, Energieeinsparung, Nachhaltigkeit et cetera).
Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie vom 3. November 2021, geändert am 2. Mai 2023; Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stand November 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/starter-stipendium-saar.html