Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen oder Maßnahmen für die Aus- und Weiterbildung oder zur Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Wesentlichen Vorhaben der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie Vorhaben im Bereich Aus- und Weiterbildung und der Inklusion.
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage unterschiedlicher Einzelprogramme in folgenden Prioritätsachsen:
Prioritätsachse A: Arbeit, Integration und Bildung,
Prioritätsachse B: Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung,
Prioritätsachse C: Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Funds).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie wenn keine abweichenden programmspezifischen Regelungen getroffen wurden bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie die Maßnahme durchführen.
Die Regionalagenturen informieren die regionalen Akteure über die Ausrichtung der EU-Strukturfonds und die damit verbundene Landespolitik.
Aktuelle Informationen zu Förderinstrumenten, Projektaufrufen, Antragsverfahren und Förderkonditionen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die förderfähige Vorhaben auf der Grundlage der jeweiligen Einzelprogramme durchführen.
Über konkrete fachliche Ziele und die Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Programmen.
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Mai 2021, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 vom 25. Juni 2021, S. 389; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 8 vom 13. Mär
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/nw-esf-foerderrichtlinie.html