Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds JTF) bei nachhaltigen und zukunftsweisenden Investitionen im Land.
Die Schwerpunkte der Förderung in der Förderperiode 2021 bis 2027 liegen auf folgenden Prioritäten:
EFRE.NRW: innovatives NRW, mittelstandsfreundliches NRW, nachhaltiges NRW, mobiles NRW und lebenswertes NRW sowie
JTF.NRW: zukunftsfähige Kohleregionen mit einem gerechten Übergang im nördlichen Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen.
Programmgebiet des EFRE.NRW ist das Land Nordrhein-Westfalen, Programmgebiet des JTF.NRW sind
im Rheinischen Revier die StädteRegion Aachen, die kreisfreie Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren und Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss sowie
im nördlichen Ruhrgebiet die kreisfreie Stadt Bottrop und die kreisangehörigen Städte Dorsten, Gladbeck und Marl.
Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage von spezifischen Förderbekanntmachungen, Wettbewerbs- und Projektaufrufen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Der Anteil der europäischen Mittel beträgt
bei Vorhaben des EFRE.NRW, die außerhalb des Regierungsbezirks Münster durchgeführt werden, höchstens 40 Prozent,
bei Vorhaben des EFRE.NRW, die im Regierungsbezirk Münster durchgeführt werden, höchstens 50 Prozent und
bei Vorhaben des JTF.NRW höchstens 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den dort genannten Ansprechpartner. Zuständige Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Förderaufrufen. Zielgruppen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Kommunen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Vorhaben, für die Sie die Förderung beantragen, müssen die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele der Europäischen Union verursachen.
Sie müssen Infrastrukturvorhaben so errichten, dass sie durch mögliche langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern.
Beachten Sie, dass bei Verbundvorhaben die Beteiligten jeweils ein eigenes Teilvorhaben bilden. Die Koordination des Vorhabens erfolgt durch eine oder einen Beteiligten.
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, des Min
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/efre-jtf-nrw.html