Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Handwerksmeisterin oder -meister bei Ihrer Existenzgründung.
Sie erhalten die Meistergründungsprämie NRW für die Neugründung oder Übernahme eines Betriebes oder wenn Sie sich mehrheitlich an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen beteiligen.
Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 10.500.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit über die zuständige Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für insgesamt mindestens 12 Monate beschäftigen. Teilzeitarbeitsplätze werden anteilig berücksichtigt. Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn eine Auszubildende oder ein Auszubildender beschäftigt wird.
Bei einer Betriebsübernahme müssen Sie die vorhandenen Arbeitsplätze normalerweise für mindestens 12 Monate erhalten.
Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 12.000 betragen. Ausgenommen davon sind Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalausgaben und der Unternehmerlohn.
Sie müsseneine Existenzgründungsberatung bei der Handwerkskammer besuchen,
ein positives Votum der zuständigen Handwerkskammer nachweisen,
ein Gründungskonzept vorlegen.
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Januar 2021, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 4 vom 10. Februar 2021, S. 41; geändert durch Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrh
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/meistergruendungspraemie-nrw.html