Wenn Sie sich mit einer innovativen Gründungsidee in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer bei innovativen Gründungsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung für
die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren, die über den Stand der Technik wesentlich hinausgehen und die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen wollen,
neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale zumindest auf dem regionalen Markt erwarten lassen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise Stipendium für bis zu 12 Monate, als Stipendiatin, die in der Projektlaufzeit ein Kind bekommt, auch für bis zu 15 Monate.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.200 pro Monat je Gründerinnen und Gründer. Im Rahmen von Teams können maximal 3 Gründerinnen und Gründer gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt damit EUR 14.400 je Gründerin und Gründer (bei verlängerten Stipendien für Gründerinnen mit Kind bis zu EUR 18.000) und EUR 43.200 je Team.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor dem Ablauf von 12 Monaten seit Ihrer Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister bei einem zertifizierten Gründungsnetzwerk ein.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssenein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen gründen oder führen, das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat oder bei dem noch keine Gewinne entnommen wurden und das nicht durch einen Zusammenschluss oder durch eine Spaltung entstanden ist,
Ihren Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben,
selbst in der Geschäftsführung des Unternehmens oder als Prokuristin oder Prokurist mit einem relevanten stimmberechtigten Anteil an dem gegründeten Unternehmen tätig sein,
mit Ihrer Geschäftsidee nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben,
Ihr Gründungsvorhaben im Hauptberuf durchführen, zulässig sind entgeltliche Nebentätigkeiten, die Führung eines weiteren gegründeten Unternehmens, ein Praktikum oder eine Ausbildung im Umfang von weniger als 15 Stunden pro Woche (maximal 14,99 Stunden),
eine schriftliche Empfehlung durch ein Gründungsnetzwerk vorlegen, das von der bewilligenden Stelle akkreditiert wurde.
Eine Betreuung Ihres Vorhabens durch das Gründungsnetzwerk muss gewährleistet sein.
Die Förderung ist ausgeschlossen
für verschiedene Gründungsvorhaben einer Gründerin oder eines Gründers,
bei zeitgleicher Kombination mit einem anderen Stipendium oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts,
bei zeitgleicher Kombination mit einem Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf.
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) vom 15. Juni 2018, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 16 vom 28. Juni 2018, S. 374; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. August 2023, Ministerialblatt für
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/gruendungsstipendium.html