Wenn sich die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an Ihrem Unternehmen beteiligt, kann die Bürgschaftsbank-Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen.
Beteiligungen werden übernommen für
Existenzgründungen,
Betriebsübernahmen,
Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen,
Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung sowie
Kooperationen.
Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme gewährt. Die garantierte Beteiligung kann bis zu EUR 1,5 Millionen betragen.
Ihren Antrag stellen Sie bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG). Diese leitet den Antrag weiter an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.
Die Übernahme von Beteiligungsgarantien ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Der Höchstbetrag der Beteiligung liegt bei EUR 1,5 Millionen und soll das vorhandene Eigenkapital der Beteiligungsnehmerin oder des Beteiligungsnehmers nicht übersteigen.
Die Laufzeit der garantierten Beteiligung sollte normalerweise 7 bis 10 Jahre betragen.
Für eine Sanierung der Finanzverhältnisse gibt es keine Beteiligungen.
Richtlinien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Stand 1. Januar 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/buergschaft_nrw-beteiligung.html