Wenn Sie Investitionen in Ihrem Handwerksunternehmen planen oder ein Handwerksunternehmen übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt Ihren kleinen oder mittleren Handwerksbetrieb durch Beteiligungen.
Die Förderung erhalten Sie
in der Programmvariante „KBG Nachfolge Handwerk“ für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlichen Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens,
in der Programmvariante „KBG Zukunft Handwerk“ für Zukunftsinvestitionen inklusive Betriebsmittel, zum Beispiel für Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung von Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital Ihres Betriebes EUR 25.000 bis EUR 100.000. Eine höhere Beteiligung kann mit der KBG besprochen werden.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
bei „KGB Nachfolge Handwerk“: Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger und Handwerksunternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die Betriebe übernehmen oder ihre Nachfolge regeln wollen,
bei „KGB Zukunft Handwerk“: Handwerksunternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die mindestens 3 Jahre alt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen eine ausreichende Qualifikation sowie ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorweisen können.
Sie müssen wirtschaftliches Eigenkapital in folgender Höhe vorweisen:bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000,
bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000,
bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000,
bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000.
Nach dem 1. Jahr führt die Handwerkskammer einen Check-up durch.
Richtlinien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Stand 1. Januar 2023; Informationen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG), März 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/beteiligungskapital-sonderprogramm-handwerk.html