Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmen durch personenbezogene Stipendien.
Sie erhalten das Stipendium für Ausgaben zur Gründung eines Unternehmens und zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed- und Seed-Phase.
Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 2.200 monatlich je gründende Person mit abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Ausbildung und anteilig je EUR 1.100 für studierende Gründende und andere Personen bei einer Stipendiumslaufzeit von maximal 10 Monaten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und unter Verwendung der Antragsformulare über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Niedersachsen, die ein Unternehmen gründen wollen. Pro Gründung kann eine Einzelperson oder ein Team von bis zu 3 Personen ein Gründungsstipendium beantragen.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmenssitz und Wohnsitz muss während der gesamten Förderdauer in Niedersachsen liegen.
Am Tag der Antragstellung darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein.
Die Gründung muss durch eine Hochschule, ein Start-up-Zentrum, eine Forschungseinrichtung oder einen sonstigen Accelerator mit Sitz in Niedersachsen begleitet werden.
Bei einer Begleitung durch eine Hochschule oder Forschungseinrichtung müssen Sie nachweisen, dass für das Vorhaben bereits ein Antrag auf ein EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgelehnt wurde, oder die Hochschule oder die Forschungseinrichtung bestätigt, dass der Antrag nicht EXIST-fähig ist.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 21. Juni 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 22 vom 21. Juni 2023, S. 652; geändert durch Bekanntmachung des des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 24. April 2024, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 195 vom 25. April 2024, S. 1.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/richtlinie-gruendungsstipendium.html