Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen und sich hierzu qualifizieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Sie erhalten die Förderung für
die Teilnahme an Grundkursen,
Beratungen und Begleitungen vor der Gründung oder Unternehmensnachfolge.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Bildungsschecks.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 436,00 für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und höchstens EUR 556,00 pro Tag für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsleistungen.
Sie können Bildungsschecks für einen Grundkurs mit 48 Stunden à 45 Minuten und für die Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung normalerweise bis zu höchstens 2 Tagewerke à 8 Zeitstunden erhalten.
Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Hauptwohnsitz und geplanter Betriebssitz des Unternehmens liegen in Mecklenburg-Vorpommern.
Sie können den Entwurf eines Unternehmenskonzeptes vorlegen und den Bedarf an Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung im Beratungsgespräch bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern dokumentieren.
Eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Votum über Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur Qualifizierung zur beabsichtigten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge abgegeben.
Sie absolvieren die Grundkurse bei anerkannten Bildungsdienstleistern.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 7. Dezember 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 51 vom 19. Dezember 2022, S. 705; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 24. Mai 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 24 vom 12. Juni 2023, S. 434.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/qualifizierung-existenzgruendungen.html