Wenn Sie ein neues, innovatives Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Ihrem Gründungsvorhaben in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft. Ihre Gründung ist nachhaltig und hat einen hohen Innovationsgehalt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.200 für maximal 18 Monate. Außerdem können Sie einen Kinderzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektidee bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein. Wenn Ihre Projektidee positiv bewertet wurde, können Sie anschließend Ihren Antrag bei der GSA stellen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ein neues Unternehmen gründen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Hauptwohnsitz und der Betriebssitz des zu gründenden oder bereits gegründeten Unternehmens müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Sie müssen fachlich und kaufmännisch für das Gründungsvorhaben geeignet sein.
Ihr Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage neuartige Produkte oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Diese sollen besonders auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Ideen oder Forschungsergebnissen basieren.
Mit der Existenzgründung müssen Sie sich eine Vollerwerbsexistenz aufbauen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
Sie müssen den Innovationscharakter Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung durch eine fachliche Stellungnahme belegen.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 10. Juni 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 27 vom 4. Juli 2022, S. 318; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 13. März 2024, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 14 vom 2. April 2024, S. 224.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/gruendungsstipendien.html