Das Land Hessen bietet mit den Fonds Hessen Kapital III vorwiegend stille, aber auch offene Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen an.
Die Beteiligungen sollen vor allem der Finanzierung von Innovations- und Wachstumsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen und Hochschulausgründungen dienen. Hessen Kapital III wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
Antragsberechtigt im Fall einer stillen Beteiligung sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von unter 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen. Antragsberechtigt im Fall einer offenen Beteiligung sind bereits gegründete kleine Unternehmen bis 5 Jahre nach ihrer Gründung mit einem Umsatz von maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) und weniger als 50 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Das geplante und mitzufinanzierende Vorhaben muss im Land Hessen realisiert werden.
Das Unternehmen muss vor Bereitstellung der Beteiligungsmittel gegründet beziehungsweise im Handelsregister eingetragen worden sein.
Mit einer positiven Unternehmensentwicklung muss zu rechnen sein.
Beteiligungen an Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/hessen-kapital-III.html