Das Land Hessen bietet mit den Fonds Hessen Kapital I stille, aber auch offene Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen an.
Die Beteiligungen sollen vor allem der Finanzierung von Innovations- und Wachstumsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen und Hochschulausgründungen dienen.
Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Millionen EUR (250.000.000 EUR), mit höchstens 499 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung am Stamm-/Grundkapital.
Die Höhe einer stillen oder offenen Beteiligung durch Hessen Kapital I beträgt zwischen 200.000 EUR und 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Das geplante und mitzufinanzierende Vorhaben muss im Land Hessen realisiert werden.
Das Unternehmen muss vor Bereitstellung der Beteiligungsmittel gegründet beziehungsweise im Handelsregister eingetragen worden sein.
Mit einer positiven Unternehmensentwicklung muss zu rechnen sein.
Patente sind in das Unternehmen einzubringen und sollen dem Unternehmen für eine exklusive Nutzung während der Laufzeit der Beteiligung zur Verfügung stehen.
Beteiligungen an Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/hessen-kapital-I.html