Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 1 Million erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, Einzelunternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler in Zusammenarbeit mit der KfW und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen durch zinsgünstige Förderkredite.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Unternehmensgründungen, -nachfolgen und -beteiligungen.
Auch bei Gründungen im Nebenerwerb sowie als Genossenschaft oder gewerbliches Sozialunternehmen (jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht) werden Sie gefördert.
Planen Sie ein Vorhaben in den hessischen GRW-Fördergebieten oder in den hessischen EFRE-Vorranggebieten oder sind Sie ein junges Unternehmen, das weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist, werden Sie durch besonders günstige Zinsen unterstützt.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 1 Million. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als natürliche Person müssen Sieüber die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit verfügen und
zur Geschaftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein.
Wenn Sie Betriebsmittel finanzieren möchten oder ein Vorhaben außerhalb Hessens planen, müssen Sie in Hessen niedergelassen sein beziehungsweise Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben. Außerdem müssen bei Vorhaben außerhalb Hessens eine langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und ein dauerhafter Erhalt der hessischen Arbeitsplätze gewährleistet sein.
Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Sie erhalten keine Förderung für
Vorhaben mit Investitionsort in Ländern, die weder EU-Mitglied noch OECD-Hocheinkommensland sind,
Stromerzeugungsanlagen,
Immobilien mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung,
Immobilien-Leasing sowie
die Finanzierung von Wohngebäuden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Treuhandkonstruktionen.
Merkblatt der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Stand 1. März 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/guw-hessen-gruendung.html