Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen, Gründerin oder Gründer innovative Vorhaben zum Beispiel im Bereich Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 7,5 Millionen erhalten.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt schnell wachsende und/oder innovative mittelständische Unternehmen, Existenzgründende und Angehörige der freien Berufe gemeinsam mit dem Land Hessen.
Sie erhalten die Förderung für materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel vor allem auch Digitalisierungsvorhaben und Unternehmensübertragungen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe Ihres Darlehens beträgt zwischen EUR 100.000 und EUR 7,5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren.
Die Vergabe des Darlehens ist mit einer verpflichtenden Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent für Ihre Hausbank verbunden.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese reicht Ihren Antrag an die WIBank weiter.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
Freiberuflerinnen und Freiberufler,
kleine oder mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Kriterien) und auch
mittelständische Unternehmen, sogenannte Small MidCaps, mit weniger als 500 Mitarbeitenden
mit Sitz beziehungsweise Niederlassung in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Für Ihre Antragstellung müssen Sie mindestens 1 der 12 definierten Innovationskriterien erfüllen. Dazu zählen hohe Forschungs- und Entwicklungsausgaben, schnelles Wachstum, Auszeichnung mit Innovationspreisen oder Patentanmeldungen.
Ihr Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Außerdem soll es einen positiven Effekt auf das Land Hessen haben.
Beachten Sie bitte, dass Vorhaben außerhalb Hessen nur gefördert werden, wenn Sie sie in einem EU-Mitgliedsland umsetzen und die Vorhaben zu langfristiger Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und dauerhaftem Erhalt der hessischen Arbeitsplätze beitragen.
Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards sowie die Nachhaltigkeitsrichtlinie der Landesbank-Hessen-Thüringen erfüllen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.
Sie erhalten keine Förderung für Umschuldungen, Prolongationen, Vorfinanzierungen und Nach- beziehungsweise Anschlussfinanzierungen.
Unternehmen in Schwierigkeiten, börsennotierte Unternehmen und bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Merkblatt der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Stand 11. März 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/innovationskredit-hessen.html