Wenn Sie für Ihr Unternehmen Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Bremen unterstützt Sie auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) bei der Suche nach geeigneten Märkten, Marketingmaßnahmen und Vertriebswegen für Ihre innovativen neuen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen in den Bereichen
Marktforschung und Wissenstransfer,
Marktanalyse,
Entwicklung von Marketing und Vertriebswegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Antragstellerin oder Antragsteller und Projekt bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, maximal 20.000 EUR.
Sie können in einem Projekt mehrere Dienstleisterinnen und Dienstleister kombinieren.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen.
Gefördert werden können Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
FuE-Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden,
Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden,
Unternehmen in Schwierigkeiten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/innovationsdienstleistungen-zuschuesse.html