Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als Investor ohne ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten durch die Übernahme von Bürgschaften für Kredite.
Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75 Prozent des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von EUR 2 Millionen nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25 Prozent des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Der Standort Ihres Unternehmens oder Ihre Investition liegen in Brandenburg.
Sie müssen kreditwürdig sein.
Für Sanierungen oder Ablösungen unverbürgter Kredite können Sie keine Anträge stellen.
Der zu verbürgende Kredit darf Ihnen nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein.
Informationen der Bürgschaftsbank Brandenburg, Stand Oktober 2020; Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Stand 1. Juli 2017.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/landesbuergschaftsprogramm-fuer-den-mittelstand.html