Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens können Sie Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, wobei der Kreditbetrag die Höhe von EUR 400.000 nicht übersteigen darf.
Ihren Antrag stellen Sie bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.
Die Bürgschaftsbank übernimmt zusammen mit den Betriebsberatern der zuständigen Kammern weitgehend die Prüfung Ihres Vorhabens.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Sie müssen alle zumutbaren Sicherungen stellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Kreditablösungen.
Informationen der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Oktober 2020; Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Stand 1. Juli 2017.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/buergschaft-ohne-bank.html