Wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligen wollen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Garantien, wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht zustande käme.
Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Beteiligungsgarantien für folgende Vorhaben:
Innovationsprojekte,
Umstellungen oder
Betriebserrichtungen.
Die Höhe der Garantie beträgt
bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaften für maximal 12 Monate,
normalerweise höchstens EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmer,
höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals.
Die Laufzeit der garantierten Beteiligung entspricht ihrem Verwendungszweck und beträgt höchstens 10 Jahre.
Richten Sie bitte Ihren Antrag an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Ertragskraft Ihres Unternehmens und die Qualität Ihrer Unternehmensführung lassen langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten.
Allgemeine Garantiebestimmungen der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg, Stand 1. Januar 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/buergschaft-berlin-beteiligung.html