Wenn Sie als innovatives Unternehmen eine Finanzierung für Investitionen und Betriebsmitteln benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Programm Berlin Innovativ unterstützt Sie als innovatives Unternehmen bei der Finanzierung Ihrer betrieblichen Vorhaben.
Sie bekommen die Förderung für Existenzgründungen, Investitionen, Aufstockungen des Warenlagers sowie den allgemeinen Betriebsmittelbedarf.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 100.000 und maximal EUR 2 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel finanzieren.
Das Darlehen ist mit einer Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent für die Hausbank verbunden.
Reichen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl ein. Der Antrag wird von dort an die Investitionsbank Berlin (IBB) weitergeleitet.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit normalerweise weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen mindestens 1 von 12 definierten Innovations- und Digitalisierungskriterien erfüllen.
Wenn Sie ein Vorhaben außerhalb Berlins durchführen, ist ein dauerhafter Berlin-Effekt erforderlich, unter anderem der Erhalt des Berliner Standorts.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Umschuldungen und Prolongationen.
Merkblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand 1. Januar 2022.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/berlin-innovativ.html