Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die LfA Förderbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.
Die LfA Förderbank Bayern entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige und Tätigen, Produktions- und Absatzgenossenschaft oder Existenzgründerin und Existenzgründer in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:
Investitionsfinanzierungen,
Finanzierung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen,
in besonderen Fällen auch Betriebsmittelfinanzierungen, vor allem in Verbindung mit Investitionen,
Avalfinanzierungen sowie
Konsolidierungsmaßnahmen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu EUR 5 Millionen. Die Bürgschaft deckt je nach Vorhaben bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab.
Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von höchstens EUR 500 Millionen sowie
natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz gründen, ein Unternehmen übernehmen oder sich tätig beteiligen,
mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer sind Sie fachlich und persönlich kreditwürdig.
Sie sichern den Kredit so weit wie möglich ab.
Ihr betriebliches Rechnungswesen ist geordnet. Jederzeit ist eine Überprüfung der Umsatzverhältnisse, der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage ermöglich.
Ausgeschlossen ist die Übernahme von Bürgschaften für die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Bewilligungsgrundsätze der LfA Förderbank Bayern vom 2. Mai 2024; Rundschreiben Nr. 16 der LfA Förderbank Bayern vom 30. April 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/buergschaftsgrundsaetze.html