Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten.
Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe und auch Gartenbau durch direkte Ausfallbürgschaften, wenn Sie nicht genug bankmäßig ausreichende Sicherheiten haben. Sie können auch eine Bürgschaft für Leasingfinanzierungen erhalten.
Die Förderung erhalten Sie für
Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe,
Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen,
Deckung des Betriebsmittelbedarfs
Kontokorrent- und Avalkredite.
Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, jedoch maximal EUR 1,25 Millionen. Der zu verbürgende Kreditbedarf muss mindestens EUR 25.000 betragen.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre. Bei zu verbürgenden Programmdarlehen der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten kann davon abgewichen werden.
Ihren Antrag stellen Sie bitte über Ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen den zu verbürgenden Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden.
Sie müssen den Kredit soweit wie möglich absichern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Sanierungs- und Akzeptkredite,
Kredite an Vergnügungsbetriebe sowie
Konsolidierungsmaßnahmen.
Für bereits ausgereichte Kredite können Sie grundsätzlich keine nachträgliche Verbürgung erhalten.
Informationsblatt der Bürgschaftsbank Bayern GmbH, Stand Mai 2022; Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB Kredit) der Bürgschaftsbank Bayern vom 1. Juli 2017.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/ausfallbuergschaften-by-buergschaft-ohne-bank-bob.html