Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung von Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus beteiligen, kann die BGG Bayerische Garantiegesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, wenn die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.
Die BGG übernimmt Beteiligungsgarantien vor allem für folgende Vorhaben:
Kooperationen,
Innovationsprojekte (auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte),
Umstellung bei Strukturwandel,
Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
Existenzgründungen,
Unternehmensnachfolgen.
Die BGG kann Sie auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder für Warenlageraufstockungen bei expandierenden Unternehmen fördern.
Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf die Entgelte aus der Beteiligung ab.
Die Beteiligung soll
nicht mehr als EUR 1 Million betragen, in Ausnahmefällen bis EUR 2,5 Millionen,
die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals nicht übersteigen,
eine Laufzeit haben, die ihrem Verwendungszweck entspricht, normalerweise bis zu 10 Jahre.
Anträge der begünstigten Unternehmen auf Übernahme einer Garantie leiten Sie als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen weiter.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Bayern, die wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sind.
Die Ertragskraft des Unternehmens sowie die fachlichen und kaufmännischen Eigenschaften der Unternehmensführung müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
Richtlinien und Geschäftsbedingungen der BGG Bayerischen Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen vom 27. Januar 2020; Informationen der BGG Bayerischen Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen, Stand März 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/beteiligungsgarantien-der-bayerischen-garantieges.html