Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.
Die L-Bank unterstützt Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen durch Übernahme einer Bürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:
Investitionsfinanzierungen (zum Beispiel zur Erweiterung, Wachstum, Modernisierung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung),
Existenzgründungen oder Betriebsübernahmen,
Betriebsmittelfinanzierungen,
Avalfinanzierungen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt höchstens 50 Prozent der Kreditsumme. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen je Vorhaben.
Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
Angehörige der Freien Berufe
mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie setzen Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg um.
Ihr Vorhaben ist für das Land Baden-Württemberg von volkswirtschaftlichem Interesse.
Ausgeschlossen ist die Übernahme von Bürgschaften für
Förderdarlehen mit einer Haftungsfreistellung,
Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung),
bereits gewährte Kredite (nachträgliche Verbürgung) sowie
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition.
Merkblatt der L-Bank vom 1. Januar 2024; Rundschreiben der L-Bank Nr. 10 vom 15. November 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/buergschaftsprogramm-allgemeine-buergschaft.html