Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder freiberuflich Tätige mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:
Existenzgründungen/Unternehmensnachfolge,Wachstums-/Investitionsfinanzierung,
Produktentwicklung,
Forschung und Entwicklung,
Betriebsmittelfinanzierungen,
Avale für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen,
Investitionsvorhaben in Bioenergieanlagen.
Die Bürgschaftsquote beträgt 80 Prozent, die Höhe der Bürgschaft bis zu EUR 2 Millionen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Betriebsübernehmende und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein.
Die Bürgschaft soll eine betriebsgerechte und ausreichend langfristige Finanzierung sichern.
Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie soweit wie möglich weitere Sicherheiten stellen.
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vom 1. November 2023; Informationen der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, Stand März 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/ausfallbuergschaft-kredit.html