Wenn Sie als Existenzgründer und Existenzgründerin oder als kleines oder mittleres Unternehmen ein Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Die Bürgschaftsbank Thüringen verbürgt Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) zur Finanzierung von
Existenzgründungen,
Betriebsübernahmen,
Kauf eines Unternehmens,
Investitionen in das Anlagevermögen,
Anschaffung oder Aufstockung eines Warenlagers,
Betriebsmittel sowie
immaterielle Investitionen wie den Erwerb von Lizenzen oder Patenten.
Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe Ihrer Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent Ihres Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 1,25 Millionen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Thüringer Aufbaubank an die Bürgschaftsbank Thüringen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
Personen, die eine Existenz gründen,
bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Kriterien der EU für KMU erfüllen, und
Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Standort Ihres Unternehmens oder der Investitionsort muss in Thüringen liegen.
Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller sachlich und persönlich kreditwürdig sein.
Sie dürfen den verbürgenden Kredit nicht zur Umschuldung, Ablösung von Krediten oder zur Sanierung Ihres Unternehmens verwenden.
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB) der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, Stand 1. Oktober 2023; Flyer der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, Stand Januar 2020.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/buergschaften-guw-th.html