Wenn Sie als junges, innovatives Unternehmen Ihre neu entwickelten Produkte und Verfahren an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland vermarkten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als junges, innovatives Unternehmen bei der gezielten Vermarktung Ihrer neu entwickelten Produkte und Verfahren.
Gefördert wird Ihre Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom BMWE festgelegt.
Die Antragstellung seit dem 06.05.2026 auch auf der Förderzentrale Deutschland möglich - siehe weiterführende Links.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Messe und Aussteller bis zu 7.500 EUR der förderfähigen Ausgaben. Sie müssen einen Eigenanteil von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den ersten 2 Messebeteiligungen und von 50 Prozent ab der 3. Messebeteiligung übernehmen.
Für Kosten unter 500,00 EUR können Sie keine Förderung beantragen.
Förderfähig sind
die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes,
jeweils 3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.
Melden Sie sich bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Zusätzlich reichen Sie direkt einen digitalen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen gemäß KMU-Definition der EU, die
Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben,
eine kleines Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sind und
jünger als 10 Jahre sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen zeichnet sich durch die Neuentwicklung oder Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung aus.
Die Verbesserungen unterscheiden sich vom bisherigen Angebot.
Der Gemeinschaftsstand muss vom Messeveranstalter organisiert werden und für mindestens 10 ausstellende Unternehmen eine geförderte Standfläche zwischen 6 und 15 Quadratmetern pro Unternehmen umfassen.
Nicht gefördert werden Consulting-Unternehmen, Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter sowie Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 6. März 2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 28. März 2024, B1.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/teilnahme-junger-unternehmen-leitmessen.html