Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.
Um eine Förderung erhalten zu können, muss es sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, sofern der maximale Darlehensbetrag nicht überschritten wird
Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 35.000 EUR nicht übersteigen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen.
Spätestens innerhalb des 2. vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
Antragstellende müssen die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen.
Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen.
Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-mikrokredit.html