Wenn Sie sich am Anfang einer innovativen Existenzgründung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen und nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Die Gründungen können thematisch Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen, Prozess- oder Verfahrensinnovationen oder Geschäftsmodellinnovation abdecken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.050 pro Monat und Antragstellerin und Antragsteller für bis zu 12 Monate.
Für unterhaltspflichtige Kinder erhalten Sie einen Zuschlag von jeweils EUR 150,00 pro Monat.
Über die Förderung wird in einem Wettbewerbsverfahren entschieden. Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen über einen onlinebasierten Fragebogen ein. Ansprechpartnerin hierfür ist die futureSAX GmbH.
Nach Auswahl des Projekts reichen Sie Ihren förmlichen Antrag bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB) ein.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Wenn Sie im Team eine Existenz gründen, können maximal 2 Antragstellerinnen und Antragsteller je Vorhaben gefördert werden.
Sie werden nicht gefördert, wenn
Sie zu einem Gründerteam aus dem Umfeld von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen gehören, dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben betragen,
Sie Empfängerin oder Empfänger von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung für Arbeitslose in Form des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Voraussetzung für eine Förderung ist Ihr Ideenpapier auf Basis eines Onlinefragebogens, in dem Sie die innovative Geschäftsidee und das zu seiner Umsetzung geplante Vorgehen beschreiben.
Sie dürfen bei Bewilligung der Förderung noch nicht gegründet haben. Davon ausgenommen ist die Gründung aus einem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
Das Unternehmen, das Sie gründen, muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 3. Februar 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 8 vom 24. Februar 2022, S. 227.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/innovative-unternehmensgruendungen-innostartbonus.html