Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben umsetzen wollen und eine Verstärkung Ihrer Haftkapitalbasis benötigen, kann die IBG unter bestimmten Voraussetzungen eine stille Beteiligung übernehmen.
Die IBG Beteiligungsgesellschaft übernimmt stille Beteiligungen an technologieorientierten kleinen oder mittleren Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Wachstumsphase befinden.
Die Beteiligung wird für folgende Vorhaben übernommen:
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, dazu gehören auch die Herstellung und Erprobung von Prototypen, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotvorhaben,
Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen oder wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen,
Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen.
Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung kann bis zu EUR 5 Millionen betragen. Die Laufzeit der Beteiligung ist 10 Jahre, sie kann noch einmal für weitere 5 Jahre verlängert werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, c/o bmp Ventures AG.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Übernahme einer stillen Beteiligung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen einen Geschäftsplan vorlegen, der einen Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan enthält.
Sie müssen eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und Ihr Vorhaben dort durchführen.
Bei Ihrem Vorhaben müssen Sie entweder neue Technologien einsetzen oder die Forschung beziehungsweise Entwicklung in Ihrem Unternehmen selbst durchführen.
Mit dem neuen Produkt müssen für Ihr Unternehmen Wettbewerbsvorteile und Marktchancen verbunden sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Stand 6. Dezember 2021.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/igb-stille-beteiligungen.html