Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Saarland Ihr Eigenkapital ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Garantie für Beteiligungen erhalten.
Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen, Handelsvertretern, Handelsmaklern und an Handwerksbetrieben, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.
Es werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse gefördert.
Sie erhalten die Förderung in Form einer Garantie.
Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme ab. Außerdem deckt sie die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für höchstens 1 Jahr ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt. Diese leitet den Garantieantrag an die Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) weiter.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Gast- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors,
Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter sowie Handelsmaklerinnen und Handelsmakler und
Handwerksbetriebe
mit Sitz im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Mit der Beteiligung und damit der Verbreiterung der Eigenkapitalbasis soll Ihnen insbesondere die Finanzierung folgender Vorhaben ermöglicht werden:Kooperationen,
Innovationsprojekte, auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte,
Umstellung bei Strukturwandel,
Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben oder
Existenzgründung.
Als Handwerksbetrieb müssen Sie in der Handwerksrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sein.
Die Ertragskraft Ihres Unternehmens und die fachlichen und kaufmännischen Eigenschaften der Unternehmensführung müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine Abwicklung der Beteiligung gemäß Vertrag erwarten lassen.
Die Laufzeit der garantierten Beteiligung muss ihrem Verwendungszweck entsprechen und darf 10 Jahre nicht überschreiten.
Richtlinien der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) vom 1. Januar 2019; Informationen der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS), Stand August 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/beteiligungsgarantien.html