Wenn Sie in Rheinland-Pfalz ein kleines, innovatives Technologieunternehmen gründen oder gegründet haben, kann der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen Kapital in Form einer Beteiligung zur Verfügung stellen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) bei der Neugründung eines kleinen Technologieunternehmens in Rheinland-Pfalz. Im Rahmen des Innovationsfonds III erhalten Sie Zuwendungen in Form von Beteiligungskapital.
Sie bekommen die Förderung für die Entwicklung und Markteinführung innovativer oder technologieorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Sie erhalten die Förderung als stille und/oder offene Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu EUR 2 Millionen, die gegebenenfalls in mehreren Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister darf zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Sie müsseninnovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, die durch ihren innovativen Charakter und ihren technologischen Fortschritt den Bedarf eines Marktes erfüllen und nach Möglichkeit patentrechtlich oder urheberrechtlich schutzfähig sind,
das wirtschaftliche Potenzial, die technologisch-innovative Qualität des Vorhabens sowie die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Ihrer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte nachweisen,
den innovativen Kern des Projekts im Unternehmen selbst erarbeiten,
mit der Ertragskraft Ihres Unternehmens und Ihren fachlichen und kaufmännischen Kenntnissen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Von einer Beteiligung ausgeschlossen sind Unternehmen, die bereits Gewinne ausgeschüttet haben, durch einen Zusammenschluss gegründet wurden oder die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vom 9. November 2023; Informationen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Stand Januar 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/innovationsfonds-III-rheinland-pfalz.html