Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und Ihnen die nötigen Sicherheiten für ein Bankdarlehen fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit einer direkten Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten.
Sie erhalten die Bürgschaft für bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal EUR 150.000.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei
Investitionen maximal 15 Jahre,
Finanzierung baulicher Maßnahmen maximal 23 Jahre,
Betriebsmittel-Verbürgungen maximal 10 Jahre sowie
Avalkrediten maximal 8 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Angabe „Bürgschaft Direkt“ an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der Freien Berufe vor Gründung des Unternehmens beziehungsweise Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssenin Rheinland-Pfalz investieren,
ein tragfähiges und wirtschaftlich sinnvolles Geschäftsmodell haben.
Die zur Verbürgung beantragten Kredite/Darlehen dürfen Ihnen noch nicht gewährt worden sein.
Allgemeine Bürgschaftsbedingungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vom 1. Oktober 2023; Informationen der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Stand Oktober 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/buergschaft-ohne-bank-rp.html