Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft ohne den Weg über Ihre Hausbank erhalten.
Mit ihrem Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Sie durch Bürgschaften. Sie erhalten die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln.
Die Förderung erhalten Sie für folgende Finanzierungsvorhaben:
Existenzgründungen,
Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen,
Gewährleistungen und Betriebsmittel.
Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch EUR 250.000.
Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen können Sie auch eine längere Laufzeit in Anspruch nehmen.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Betriebe des Gartenbaus gemäß KMU-Definition der EU sowie
Existenzgründerinnen und Existenzgründer und
Angehörige der Freien Berufe.
Die Bürgschaft ohne Bank ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
Ihr Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven aufweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite.
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Stand 1. Oktober 2023; Informationen der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Stand Oktober 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/buergschaft-ohne-bank-nrw.html