Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sich in der Gründungsphase befinden oder vor nicht mehr als 5 Jahren Ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in der Gründungs-, Wachstums- oder Übergabephase.
Sie können eine Förderung für Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung oder der Erweiterung und dem Wachstum Ihres Unternehmens erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Der Umfang des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, die Darlehenssumme beträgt zwischen EUR 5.000 und 40.000 je Vorhaben bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU einschließlich Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in der Gründungsphase oder in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Die Gründung muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion ÜR“ oder „stärker entwickelte Region SER“) erfolgen, für das Sie die Förderung beantragen.
Sie müssen ein Unternehmenskonzept und einen Finanzierungsplan vorlegen.
Bevor Sie den Antrag stellen, muss eine Erstberatung stattgefunden haben und es muss eine befürwortende fachkundige Stellungnahme vorliegen.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 20. Juli 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2022, S. 997; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 23. April 2024, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 184 vom 23. April 2024, S. 1.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/mikrostarter-niedersachsen.html