Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten oder auch Ihre Geschäftstätigkeit vor nicht mehr als 3 Jahren aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung der Neugründung oder der Übernahme eines Unternehmens vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens für eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke beträgt bis zu EUR 25.000 bei einer Laufzeit von maximal 6 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
Sie können eine kostenlose Beratung durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit planen.
Bestimmte Branchen und Berufsgruppen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Hauptwohnsitz und Ihr (künftiger) Betriebssitz müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um den Aufbau einer wirtschaftlich nachhaltigen Vollexistenz handeln.
Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen.
Sie müssen ein vollständiges und aussagefähiges Unternehmenskonzept vorlegen.
Nicht gefördert werden Gründungen als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 10. Juni 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 27 vom 4. Juli 2022, S. 318; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 13. März 2024, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 14 vom 2. April 2024, S. 224.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/mikrodarlehen-fuer-existenzgruender.html