Wenn Sie zu Anwendungen und interaktiven Technologien zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Projekte, die mittels interaktiver Technologien zur Unterstützung psychotherapeutischer Maßnahmen für Kinder sowie zur Vermittlung entsprechender, im Alltag anwendbarer Fähigkeiten und Fertigkeiten beitragen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in 2 Modulen:
Modul 1 Thematische Verbundprojekte: Gefördert werden vorwettbewerbliche wissenschaftliche Verbundvorhaben zur partizipativen Entwicklung, Erprobung und Überprüfung interaktiver, digitaler Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter in Form eines Proof of Concept,
Modul 2 Wissenschaftliches Begleitprojekt: Gefördert wird ein Begleitprojekt, das sich elementaren und für alle Projekte gültigen Fragestellungen widmet, die sich aus der Techniknutzung innerhalb therapeutischer Anwendungsszenarien sowie damit einhergehenden Auswirkungen und Besonderheiten der Mensch-Technik-Interaktion ergeben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Modul 1 für 36 Monate und in Modul 2 für insgesamt 40 Monate.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Sie erhalten maximal 1.600.000 EUR pro Verbund.
Ihren Antrag stellen Sie in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung,
Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Ihr Vorhaben übertrifft den Stand von Wissenschaft und Technik deutlich und ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet.
Sie beteiligen an Ihrem Vorhaben in Modul 1 mindestens ein Start-up oder ein KMU sowie eine Antragstellerin oder einen Antragsteller aus der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern.
Sie besitzen die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden und dem Begleitprojekt.
Sie berücksichtigen angemessen alle relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte.
Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 14.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 12.3.2024, B8.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/interakt-gamification-techno-psychisch-gesund-kind.html